UNSERE LEISTUNGEN
Sicherung und Einlagerung von Betriebsvermögen
Bei Zwangsmaßnahmen wie Pfändung, Sicherungsverwahrung oder gerichtlicher Anordnung zählt jede Stunde: Maschinen, Anlagen und Warenbestände müssen schnell, fachgerecht und rechtssicher gesichert werden. Rockmann Industrieauktionen übernimmt diese Sicherung und die anschließende Einlagerung im Auftrag von Gerichten, Gläubigern, Insolvenzverwaltern und Gerichtsvollziehern – diskret, dokumentiert und ohne unnötigen Aufschub. Als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer sorgt Rockmann dafür, dass die gesicherten Objekte bis zur endgültigen Verwertung oder Rückgabe fachgerecht und versichert verwahrt werden. So bleibt der Wert der gesicherten Vermögenswerte erhalten, während im Hintergrund die weiteren rechtlichen oder wirtschaftlichen Schritte geklärt werden.
Was wir bei Sicherung und Einlagerung übernehmen
- Sicherstellung von Maschinen, Anlagen und Objekten im Auftrag von Gerichten, Insolvenzverwaltern oder Gläubigern
- Fachgerechte, versicherte Einlagerung bis zur endgültigen Verwertung oder Rückgabe
- Lückenlose Inventarisierung und Dokumentation aller gesicherten Gegenstände
- Kurzfristige Verfügbarkeit und schnelle Reaktionszeiten bei Zwangsmaßnahmen
- Diskrete, rechtssichere Abwicklung, etwa bei Pfändung oder Sicherungsverwahrung
- Übergabe an Berechtigte oder nahtloser Übergang in Verwertung bzw. Auktion
- Enge Abstimmung mit Gerichtsvollziehern und beauftragenden Stellen
Für wen ist die Sicherung und Einlagerung geeignet?
Die Sicherung und Einlagerung richtet sich in erster Linie an Gerichtsvollzieher, Gläubiger und Insolvenzverwalter, die im Rahmen einer Zwangsmaßnahme kurzfristig einen zuverlässigen Partner für die fachgerechte Verwahrung von Vermögenswerten benötigen. Auch Banken und Leasinggesellschaften nutzen den Service, wenn Sicherungsgut vorübergehend verwahrt werden muss, bevor über die weitere Verwertung entschieden wird. Anders als die umfassende Begleitung im Rahmen der Insolvenz-Dienstleistungen beschränkt sich dieser Service auf die reine Sicherung und Lagerung als eigenständigen Teilschritt.
Ablauf einer Sicherung und Einlagerung mit Rockmann
- Erstkontakt und Klärung des Auftrags, z. B. durch Gericht, Gläubiger oder Insolvenzverwalter
- Kurzfristige Anfahrt und Sicherstellung der betroffenen Objekte vor Ort
- Inventarisierung und fotografische Dokumentation der gesicherten Gegenstände
- Fachgerechte, versicherte Einlagerung an einem geeigneten Rockmann-Standort
- Übergabe an Berechtigte oder Übergang in die weitere Verwertung, z. B. per Auktion
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