Glossar: Alle Begriffe rund um Industrieauktionen von A–Z

Ob Rufpreis, Aufgeld oder Insolvenzmasse – bei Industrieauktionen begegnen Ihnen viele Fachbegriffe. In unserem Glossar erklären wir die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich, damit Sie bei Ihrer nächsten Auktion bestens informiert sind.

Abholfrist

Der Zeitraum, in dem ersteigerte Gegenstände nach vollständiger Bezahlung abgeholt werden müssen. Die genaue Frist wird in den jeweiligen Auktionsdetails bekannt gegeben. Bei verspäteter Abholung können zusätzliche Einlagerungskosten anfallen.

Prozentualer Aufschlag auf den Zuschlagspreis, den der Käufer zusätzlich an das Auktionshaus zahlt (auch Verkaufsprovision genannt). Je nach Auktion kommen ggf. Mehrwertsteuer, Versand- oder Lagerkosten hinzu. Die genaue Höhe steht in den jeweiligen Auktionsdetails.

Die Person, die eine Versteigerung durchführt und den Zuschlag erteilt. Bei öffentlich bestellten Auktionatoren ist die Tätigkeit an eine behördliche Bestellung und Vereidigung gebunden.

Die vollständige Übersicht aller Lose einer Auktion – meist mit Fotos, Beschreibung, Zustand und aktuellem Gebotsstand. Ermöglicht die Vorbereitung auf eine Auktion, bevor das Bieten beginnt.

Versteigerung von Gegenständen im Besitz einer öffentlichen Institution, etwa Fundsachen von Verkehrsbetrieben oder ausgemusterte Dienstfahrzeuge. Behördenauktionen unterliegen besonderen Transparenzanforderungen.

Ein festgelegter Zeitraum, an dem Interessenten die zur Versteigerung stehenden Objekte vor Ort begutachten können, bevor sie ein Gebot abgeben.

Die vollständige Verwertung des beweglichen Vermögens eines Unternehmens – Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Warenbestände – meist im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung.

Internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme. Eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 belegt, dass ein Unternehmen nachweislich standardisierte, qualitätsgesicherte Prozesse einhält.

Umsatzsteuerliche Sonderregelung für den Handel mit gebrauchten Gegenständen. Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis erhoben, nicht auf den vollen Verkaufspreis.

Der Verkauf von Gegenständen zu einem festen Preis außerhalb des klassischen Bietverfahrens, häufig für Lose, die in der Auktion keinen Zuschlag erhalten haben.

Der von einem Bieter genannte Betrag, zu dem er ein Los erwerben möchte. Gebote sind bei Rockmann rechtsverbindlich und zur Abnahme verpflichtend.

Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung – Standards, an denen sich Insolvenzverwalter und ihre Dienstleister bei der Vermögensverwertung orientieren.

Das gesamte Vermögen eines insolventen Unternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung. Der Insolvenzverwalter verwaltet die Masse treuhänderisch im Interesse der Gläubiger.

Die gerichtlich bestellte Person, die das Vermögen eines insolventen Unternehmens verwaltet und verwertet, um die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.

Frühere Bezeichnung für die Insolvenzmasse, gültig vor Einführung der Insolvenzordnung 1999. Wird umgangssprachlich noch häufig verwendet.

Ein vorab hinterlegter Höchstbetrag, bis zu dem automatisch für einen Bieter mitgeboten wird. Ermöglicht die Teilnahme, ohne die Auktion durchgehend beobachten zu müssen.

Der rechtliche Gesamtprozess der Unternehmensauflösung, bei dem Vermögenswerte verwertet, Verbindlichkeiten beglichen und das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht wird.

Der niedrigste Betrag, zu dem ein Los den Zuschlag erhalten darf. Wird dieser nicht erreicht, erfolgt der Zuschlag nur unter Vorbehalt.

Der Verkauf von Losen ohne Zuschlag nach Auktionsende, meist zu einem Festpreis ohne weiteren Bietwettbewerb.

Ein behördlich bestellter und auf Gewissenhaftigkeit vereidigter Auktionator. Die Bestellung erfordert fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit und bietet Auftraggebern sowie Bietern zusätzliche Rechtssicherheit.

Die öffentliche Versteigerung von nicht ausgelösten oder nicht verlängerten Pfandgütern im Auftrag eines Pfandleihers.

Der Betrag, mit dem die Versteigerung eines Loses eröffnet wird. Liegt meist deutlich unter dem Marktwert, der tatsächliche Zuschlag erfolgt oft höher.

Der Verkauf von Vermögensgegenständen zur Erzielung eines Erlöses, etwa im Rahmen einer Auktion – ein zentraler Teilschritt der Liquidation.

Die endgültige Stilllegung eines Produktionsstandorts, bei der das vorhandene Anlagevermögen anschließend verwertet werden muss.

Die rechtsverbindliche Erklärung des Versteigerers, dass ein Gebot angenommen wird. Mit dem Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande.

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