Glossar: Alle Begriffe rund um Industrieauktionen von A–Z
Ob Rufpreis, Aufgeld oder Insolvenzmasse – bei Industrieauktionen begegnen Ihnen viele Fachbegriffe. In unserem Glossar erklären wir die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich, damit Sie bei Ihrer nächsten Auktion bestens informiert sind.
Abholfrist
Der Zeitraum, in dem ersteigerte Gegenstände nach vollständiger Bezahlung abgeholt werden müssen. Die genaue Frist wird in den jeweiligen Auktionsdetails bekannt gegeben. Bei verspäteter Abholung können zusätzliche Einlagerungskosten anfallen.
Aufgeld
Prozentualer Aufschlag auf den Zuschlagspreis, den der Käufer zusätzlich an das Auktionshaus zahlt (auch Verkaufsprovision genannt). Je nach Auktion kommen ggf. Mehrwertsteuer, Versand- oder Lagerkosten hinzu. Die genaue Höhe steht in den jeweiligen Auktionsdetails.
Auktionator
Die Person, die eine Versteigerung durchführt und den Zuschlag erteilt. Bei öffentlich bestellten Auktionatoren ist die Tätigkeit an eine behördliche Bestellung und Vereidigung gebunden.
Auktionskatalog
Die vollständige Übersicht aller Lose einer Auktion – meist mit Fotos, Beschreibung, Zustand und aktuellem Gebotsstand. Ermöglicht die Vorbereitung auf eine Auktion, bevor das Bieten beginnt.
Behördenauktion
Versteigerung von Gegenständen im Besitz einer öffentlichen Institution, etwa Fundsachen von Verkehrsbetrieben oder ausgemusterte Dienstfahrzeuge. Behördenauktionen unterliegen besonderen Transparenzanforderungen.
Besichtigungstermin
Ein festgelegter Zeitraum, an dem Interessenten die zur Versteigerung stehenden Objekte vor Ort begutachten können, bevor sie ein Gebot abgeben.
Betriebsauflösung
Die vollständige Verwertung des beweglichen Vermögens eines Unternehmens – Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Warenbestände – meist im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung.
DIN ISO 9001
Internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme. Eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 belegt, dass ein Unternehmen nachweislich standardisierte, qualitätsgesicherte Prozesse einhält.
Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
Umsatzsteuerliche Sonderregelung für den Handel mit gebrauchten Gegenständen. Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis erhoben, nicht auf den vollen Verkaufspreis.
Freiverkauf
Der Verkauf von Gegenständen zu einem festen Preis außerhalb des klassischen Bietverfahrens, häufig für Lose, die in der Auktion keinen Zuschlag erhalten haben.
Gebot
Der von einem Bieter genannte Betrag, zu dem er ein Los erwerben möchte. Gebote sind bei Rockmann rechtsverbindlich und zur Abnahme verpflichtend.
GoI-Grundsätze
Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung – Standards, an denen sich Insolvenzverwalter und ihre Dienstleister bei der Vermögensverwertung orientieren.
Insolvenzmasse
Das gesamte Vermögen eines insolventen Unternehmens zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung. Der Insolvenzverwalter verwaltet die Masse treuhänderisch im Interesse der Gläubiger.
Insolvenzverwalter
Die gerichtlich bestellte Person, die das Vermögen eines insolventen Unternehmens verwaltet und verwertet, um die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.
Konkursmasse
Frühere Bezeichnung für die Insolvenzmasse, gültig vor Einführung der Insolvenzordnung 1999. Wird umgangssprachlich noch häufig verwendet.
Limitgebot
Ein vorab hinterlegter Höchstbetrag, bis zu dem automatisch für einen Bieter mitgeboten wird. Ermöglicht die Teilnahme, ohne die Auktion durchgehend beobachten zu müssen.
Liquidation
Der rechtliche Gesamtprozess der Unternehmensauflösung, bei dem Vermögenswerte verwertet, Verbindlichkeiten beglichen und das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht wird.
Mindestpreis
Der niedrigste Betrag, zu dem ein Los den Zuschlag erhalten darf. Wird dieser nicht erreicht, erfolgt der Zuschlag nur unter Vorbehalt.
Nachverkauf
Der Verkauf von Losen ohne Zuschlag nach Auktionsende, meist zu einem Festpreis ohne weiteren Bietwettbewerb.
Öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
Ein behördlich bestellter und auf Gewissenhaftigkeit vereidigter Auktionator. Die Bestellung erfordert fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit und bietet Auftraggebern sowie Bietern zusätzliche Rechtssicherheit.
Pfandversteigerung
Die öffentliche Versteigerung von nicht ausgelösten oder nicht verlängerten Pfandgütern im Auftrag eines Pfandleihers.
Rufpreis
Der Betrag, mit dem die Versteigerung eines Loses eröffnet wird. Liegt meist deutlich unter dem Marktwert, der tatsächliche Zuschlag erfolgt oft höher.
Verwertung
Der Verkauf von Vermögensgegenständen zur Erzielung eines Erlöses, etwa im Rahmen einer Auktion – ein zentraler Teilschritt der Liquidation.
Werksschließung
Die endgültige Stilllegung eines Produktionsstandorts, bei der das vorhandene Anlagevermögen anschließend verwertet werden muss.
Zuschlag
Die rechtsverbindliche Erklärung des Versteigerers, dass ein Gebot angenommen wird. Mit dem Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande.
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